FAQ häufige Fragen und Antworten
Sehen Sie auf dieser Seite die FAQ, häufige Fragen und Antworten von Logoregister.
Was erhalte ich?
Nach erfolgreicher Anmeldung und Logopublikation erhalten Sie eine Bestätigung mit den Publikationsdaten in den von Ihnen gewählten Publikationsorganen.
Die Bestätigung kommt in Schriftform in Form einer PDF-Datei. Diese Datei bewahren Sie auf. Es dient als Beweiszweck der öffentlichen Erstpublikation Ihres Logos oder Ihres Firmensignets.
Daneben wird Ihr Firmenlogo auf einer eigenen Informationsseite in der öffentlichen Suche von Logoregister.ch publiziert.
Übersicht Infos |
Kann ich nach der Eintragung das Registered Trade Mark ® benutzen?
Nein, das Zeichen ® bedeutet registrierte Warenmarke und bleibt den eingetragenen Marken beim Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum vorbehalten.
Sie nutzen das Copyright Zeichen ©. Die Kennzeichnung ist jedoch nicht Pflicht.
Schutzarten Infos |
Ist ein Eintrag im Logoregister das gleiche wie im Markenregister?
Nein, der Service von Logoregister.ch bietet nicht die gleichen Schutzrechte wie eine Markenregistrierung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE).
Eine Publikation auf Logoregister.ch ist jedoch eine Alternative für die öffentliche Publikation Ihres neuen Logos oder Signets.
Mit dem Eintrag in das Logoregister.ch und der Publikation des Logos bzw. Signets im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB belegen Sie das Hinterlegungsdatum Ihres Logos bzw. Signets.
Übersicht Infos |