Urheberrecht in der Schweiz
Sehen Sie auf dieser Seite das Urheberrecht in der Schweiz von Logoregister.
Das Urheberrecht
Das Urheberrecht (welches dem angloamerikanischen "Copyright" entspricht) schützt Werke, d.h. geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. Dazu gehören Literatur, Musik, Bilder, Skulpturen, Filme, Opern, Ballette und Pantomimen.Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist. Sie müssen den Schutz weder beantragen noch das Werk «hinterlegen». Sie müssen auf dem Werk auch nicht auf das Urheberrecht hinweisen.
Markierungen wie «Copyright», «alle Rechte vorbehalten» oder © haben in der Schweiz keinen Einfluss auf den Bestand des Schutzes. Sie können jedoch eine nützliche Information für Dritte sein und als eine Art Warnung dienen.
Quelle: IGE
Porträt IGE |
Marken- und Urheberrechte bei Logos
Es können Konflikte entstehen, wenn Marken- und Urheberrechte an einem Logo nicht bei der gleichen Person liegen.Ein Geschäftspartner kreiert einen Schriftzug, der andere trägt ihn in seinem Namen als Marke ein. Trennen sich in der Folge die Wege, können sich die ehemaligen Geschäftspartner gegenseitig behindern: Der Urheber kann dem Markeninhaber die Verwendung des Logos verbieten. Und der Markeninhaber kann dem Urheber (wie jedem anderen Konkurrenten) verbieten, das Logo auf Waren anzubringen, es auf Geschäftspapieren oder in der Werbung zu gebrauchen.
Vereinbaren Sie deshalb von Anfang an, wer am Schluss welche Rechte am Logo hat. Für die schlüssige Formulierung der Rechteübertragung können Sie sich an einen auf Urheberrecht oder Lizenzvertragsrecht spezialisierten Anwalt wenden: z.B. über die Suchmaschinen des Schweizerischen Anwaltsverbandes oder der Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz.
Quelle: IGE
Porträt IGE |